Aktualisiert. Der Artikel erschien erstmalig am 8.Februar 2020.
Sobald ein Fahrzeug in Deutschland auf winterlichen Straßen fährt, ist der Fahrzeughalter zur Einhaltung bestimmter Regeln verpflichtet. Bei Fahrten ohne Winterreifen drohen Geldbußen und Punkte in Flensburg.
Wie es um die Winterreifenpflicht in den Alpen und überhaupt auf Straßen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Slowenien bestellt ist, darüber gibt dieser Artikel Aufschluss. Sofern vorhanden, sind weiterführende Quellen angegeben.
Winterreifenpflicht in den Alpen
Winterreifen: Das gilt in Deutschland (DE)
In Deutschland besteht eine „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur gefahren werden, wenn auf den Reifen laut § 36 StVZO das Alpine-Symbol nach der UN-Regelung Nr.117 aufgebracht ist. Dieses Alpine-Symbol ist an einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke erkennbar.
Warum Du das Alpine Symbol kennen solltest und wo Du es findest
Winterreifen mit der bisher üblichen M+S-Kennzeichnung haben bis zum 30.09.2024 Bestandsschutz. Danach müssen alle Reifen mit dem jetzt schon gebräuchlichen Alpine-Symbol ausgestattet sein.

Zu finden ist dieses auf der Flanke des Autoreifens. Es ist ein Relief aus einem Bergmotiv, in welches eine Schneeflocke eingelassen ist. Oft ist neben dem Symbol aus Berg und Flocke auch noch die alte Bezeichnung M + S angebracht.
Was sind „Spikes“ und sind sie erlaubt in Deutschland?
Sogenannte „Spikes“ sind auf winterlichen Straßen in Deutschland in fast vollumfänglich verboten. Unter Spikes werden kleine Metallstifte verstanden, die in den Mantel des Autoreifens eingelassen sind. Sie sollen dem Fahrzeug zu mehr Haftung auf glatter Fahrbahn verhelfen.
Gesetzliche Regelung zur Winterreifenpflicht auf deutschen Straßen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr klärt über die gesetzlichen Regelungen in Deutschland und somit auch über die Winterreifenpflicht in den Alpen auf. bmdv.bund.de
Winterreifen ja oder nein? Das muss Du in Italien (IT) wissen
Die Winterreifenpflicht in Italien ist von den Vorgaben der jeweiligen Provinz abhängig. Es empfiehlt es sich, zwischen 15. Oktober und 15. April mit Winterreifen zu fahren. Über eventuelle Sonderregelungen in der Urlaubsregion sollte man sich auf den Seiten der Tourismusverbände der Region informieren.
Spikereifen sind allgemein nur zwischen dem 15. November und 15. März erlaubt.
Speziell für Südtirol gilt die Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. April des jeweiligen Jahres. Einen Überblick über die aktuelle Straßenverkehrslage in Südtirol gibt es im Portal der Autonomen Provinz Bozen.
Diese Seite klärt über die → Winterausrüstungspflicht in Südtirol auf.
Winterreifenpflicht in Österreich (AT)
Österreich gibt ähnlich den deutschen Nachbarn eine situative Winterreifenpflicht vor. Diese gilt für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t.
Vom 1. November bis 15. April dürfen Pkw und Lkw nur dann in Betrieb genommen werden, wenn Winterreifen die sichere Fahrt auf Schnee und Eis garantieren.
Reifen, die mit „M+S“, „M.S“ oder „M&S“ markiert sind, gelten als zugelassene Winterreifen. Das in Deutschland verwendete Schneeflockenzeichen (Alpine-Symbol) ist ebenso zulässig.
Als Alternative zu Winterreifen sind Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Dies gilt vorbehaltlich der Tatsache, dass die Fahrbahn eine zusammenhängende Schneedecke oder Eisschicht aufweist. Streckenabschnitte mit Schneekettenpflicht werden durch eine spezielle Beschilderung ausgewiesen.
Gesetzliche Regelung zur Winterausrüstung von Fahrzeugen in AT
Eine umfangreiche Erläuterung zur Winterausrüstungspflicht in Österreich befindet sich auf der Seite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Winterreifenpflicht in der Schweiz (CH)
Die Schweiz stellt die Nutzung von Winterreifen frei. Nur wetterbedingt ergibt sich für Autofahrer eine durch den Winter bedingte Pflicht.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt dem Fahrzeugnehmer in der Schweiz vor, dass er sein Autofahrer Fahrzeug unter den gegebenen Bedingungen beherrschen muss.
Winterreifenpflicht in Slowenien (SI)
In Slowenien herrscht durchgehend vom 15. November bis 15. März eine Verpflichtung zu Winterbereifung. Schneeketten sind erlaubt.
Informationen über geöffnete Alpenpässe sind auf der Seite des Auto Club Europa (ACE) zu finden: → www.ace.de/reisen/reiseinformationen/alpenpaesse/
Außerdem ist es sinnvoll sich im Vorfeld einer Reise über Maut und Vignetten Preise in den Alpen zu informieren.
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Interessant, dass es in Österreich die „situative Winterreifenpflicht“ vom 1. November bis zum 15. April gibt. Ich denke, bei uns in Zürich handeln die meisten ähnlich. Den Pneu-Wechsel lasse ich immer dann machen, wenn ich Zeit habe. So fahre ich oft noch Ende Mai mit Winterreifen rum. Letzten Sommer hatte ich diese komplett dran gelassen, da ich nicht so oft unterwegs war, auch nicht schlimm.